Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Buchhaltungs- und Büroservice

Büroservice Time-Office

Als Bestandteil des Lohn-/Finanzbuchhaltungs-Service-Vertrages werden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart:

Ist der Preis für den Vertragsgegenstand nach Zeiten vereinbart, werden der erste und der letzte Tag der Vertragslaufzeit für die Berechnung mitgezählt. Ist der Preis pauschal (z. B. für einen Monat) vereinbart, so gilt er pauschal für den genannten Zeitabschnitt, d. h. z. B. bei Beginn oder Beendigung des Vertrages während eines Monats werden die für den Monat vereinbarten Kosten berechnet. Für die vom Auftraggeber in Anspruch genommenen Leistungen gelten die Preise in der jeweils gültigen Preisliste.

Die Buchhaltung wird ausschließlich unter Beachtung der Bestimmungen des § 6 Abs. 4 StBerG nach den Weisungen des Auftraggebers und unter Beachtung der Grundsätze der Ordnungsmäßigkeit ausgeführt. Dem Auftraggeber ist bekannt, daß Time-Office keine steuerliche Beratung vornimmt. Auskünfte und Hinweise werden unter Ausschluss jeglicher Haftung nach bestem Wissen erteilt. Für die termingerechte Erbringung der Leistungen von Time-Office stellt der Auftraggeber sicher, daß Time-Office die erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig geliefert werden.

Sollte der Auftraggeber einem erteilten Abbuchungsauftrag widersprechen oder die beauftragte Bank eine Lastschrift von Time-Office nicht einlösen, hat der Auftraggeber sicherzustellen, daß die Zahlungen termingerecht erfolgen. Alle Kosten einer Lastschriftrückgabe gehen zu Lasten des Auftraggebers. Es besteht Einigkeit darüber, daß Time-Office im Falle eines Zahlungsverzuges des Auftraggebers ihre Leistungen ohne besondere Ankündigung bis zum vollständigen Ausgleich offene Posten aussetzt und die vereinbarten Kosten/Honorare dennoch weiter zu zahlen sind.

Sofern nicht Zahlung bei Abholung/Lieferung vereinbart ist, sind Rechnungen am 5. Tag nach dem Rechnungsdatum zur Zahlung fällig und werden durch Abbuchungsauftrag beglichen. Sollte der Auftraggeber mit der Bezahlung in Verzug kommen, z. B. wegen Nichteinlösung einer Abbuchung durch die Bank, besteht Einigkeit darüber, daß Time-Office ab Fälligkeit Säumniskosten und Zinsen in Höhe von 1,3 % des Rechnungsbetrages + MwSt für jeden angebrochenen Monat der Säumnis verlangen kann. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die geltend gemachten Säumniskosten und Zinsen. Zahlungen des Auftraggebers werden - ungeachtet seiner abweichenden Verfügung - zuerst jeweils auf die ältesten offenen Posten verrechnet; bei mehreren offenen Posten gleichen Datums zuerst auf die jeweils höhere Forderung. Im übrigen erfolgt die Verrechnung gem. § 367 BGB.

Eine vom Auftraggeber gegebene Kaution wird von Time-Office getrennt von den übrigen Geschäftsvorfällen verwaltet. Für den Fall des Zahlungsverzuges oder von Schadenersatzansprüchen durch Time-Office verzichtet der Auftraggeber jetzt und künftig darauf, gegen eine Aufrechnung mit der Kaution durch Time-Office Einwände oder Widerspruch zu erheben. Der Auftraggeber ist einverstanden, daß Time-Office sich im Falle offener Forderungen aus der Kaution befriedigt. Sollte die Kaution - auch teilweise - verbraucht sein, hat der Auftraggeber umgehend für Auffüllung auf den vereinbarten Betrag Sorge zu tragen. Alle mit der Inanspruchnahme der Kaution ggf. entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

Schriftliche Erklärungen und Informationen vonTime-Office an die zuletzt vom Auftraggeber bekannt gegebene Adresse gelten mit dem dritten Tag nach Aufgabe zur Post (Datum des Poststempels) als wirksam zugegangen. Sofern technisch die Möglichkeit besteht, werden für den Informationsaustausch und Schriftverkehr grundsätzlich elektronische Medien genutzt. Auf Aufforderung hin hat der Adressat solcher Mitteilungen den Empfang zu bestätigen. Bestätigte Mitteilungen gelten als rechtswirksam zugestellt.

Mehrere Personen als Auftraggeber haften für alle Verpflichtungen aus dem Buchhaltungs-Service-Vertrag als Gesamtschuldner. Für die Rechtswirksamkeit einer Erklärung von Time-Office genügt es, wenn sie gegenüber einem der Auftraggeber abgegeben wird, um ihre Wirkung gegen alle Auftraggeber zu entfalten. Willenserklärungen eines Auftraggebers gegenüber Time-Office sind auch für die anderen Auftraggeber verbindlich. Tatsachen, die für einen Auftraggeber eine Veränderung des Vertragsverhältnisses herbeiführen, müssen die anderen Auftraggeber in gleicher Weise gegen sich gelten lassen.

Der Auftraggeber ist einverstanden, daß Time-Office seine Daten im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Auf Verlangen von Behörden erteilt Time-Office diesen Auskünfte über den Auftraggeber.

Bei fehlerhafter oder nicht termingerechter Ausführung der von Time-Office zu erbringenden Leistungen ist die Haftung von Time-Office für alle eventuellen Schäden auf den Umfang und die Höhe der Leistung der durch Time-Office abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Ausgeschlossen ist die Haftung durch Time-Office für fehlerhaft oder nicht termingerecht ausgeführte Leistungen wegen höherer Gewalt einschließlich des Ausfalles der Energie- und Wasserversorgung.

Sollten einzelne Bestimmungen des Buchhaltungs-Service-Vertrages oder dieser AGB nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestandteile und Bestimmungen hiervon nicht berührt. Eine etwa nichtige Bestimmung ist so umzudeuten, daß der mit ihr verfolgte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, Kaufmann i. S. des HGB zu sein. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Parteien Schleswig.